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29.032020

Änderung der Mehrwertsteuersätze erst ab Juli

Das Finanzministerium verschiebt den Termin der Einführung der neuen Mehrwertsteuermatrix. Damit tritt die Novelle ab dem 1. Juli 2020 in Kraft. Der Finanzminister Tadeusz Kościński gibt zu, dass das Ministerium wolle, dass Firmen sich in dieser für sie schweren Zeit keine Sorgen um neue Pflichten machen. Deshalb entschied man neben der Terminverschiebungen hinsichtlich der neuen Mehrwertsteuermatrix und des Zentralregisters der tatsächlich Begünstigten (Centralny Rejestr Beneficjentów Rzeczywistych) auch über die zeitliche Verschiebung der Anwendung der neuen Mehrwertsteuersätze. Die Verschiebung zum 30. Juni 2020 bedeutet, dass die bisherigen Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes und seiner Durchführungsbestimmungen zu Mehrwertsteuersätzen gelten. Zudem wird für die Besteuerung mit der Mehrwertsteuer die bisherige Polnische Klassifizierung von Produkten und Dienstleistungen (PKWiU 2008) verwendet und die bis zum 30. Juni 2020 herausgegebenen verbindlichen Steuersatzinformationen (WIS) werden Steuerpflichtigen Schutz bei steuerpflichtigen Transaktionen, die nach dem 1. Juli 2020 stattfinden werden, bieten.

Foto: Pixabay

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