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28.122020

Erneute Schließung von Einkaufszentren

Am Montag trat eine Regierungsverordnung über Einschränkungen, Anordnungen und Verbote im Zusammenhang mit der Pandemie in Kraft. Die Einschränkungen sollen bis zum 17.

Januar gelten. Nach den neuen Vorschriften ist ab dem 28. Dezember der Einzelhandel in Gewerbe- oder Dienstleistungseinrichtungen mit einer Fläche von über 2.000 m2 verboten. Es sind jedoch einige Ausnahmen vorgesehen. Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien, Buchhandlungen, Zoofachgeschäfte, Baumärkte, Möbelgeschäfte, sowie Geschäfte mit Autozubehör und Telekommunikationsdienstleistungen dürfen in Galerien geöffnet bleiben. Es ist zu bedenken, dass für Geschäfte und Postämter weiterhin u. a. Kundenlimits gelten werden. Bei Objekten mit einer Fläche von nicht mehr als 100 m2 darf sich nicht mehr als 1 Person pro 10 m2 aufhalten. Bei Objekten und Verkaufsstellen mit einer Fläche von mehr als 100 m2 darf sich dagegen nicht mehr als 1 Person pro 15 m2 aufhalten.

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