Das Finanzministerium plant nicht, die Aussetzung der Handelssteuererhebung weiter zu verlängern. Die neue Abgabe, die große Handelsunternehmen betreffen wird, soll ab dem 1. Januar 2021 erhoben werden.
Die Steuererhebung wird beginnen, obwohl der Gerichtshof der Europäischen Union noch kein Urteil im Steuerstreit zwischen der polnischen Regierung und der Europäischen Kommission gefällt hat. Nach Information des Finanzministeriums wird dort nicht daran gearbeitet, die Aussetzung der Steuererhebung weiter zu verlängern, was dazu führt, dass sie ab dem 1. Januar 2021 erhoben wird. Das Finanzministerium rechnet mit der Zurückweisung durch den EuGH der Berufung der Europäischen Kommission gegen das Urteil vom 16. Mai 2019. Zudem erklärt das Ministerium, dass die Steuer monatlich eingezogen wird und die erste Zahlung – für Januar – bis zum 25. Februar 2021 erfolgen sollte. Die Einführung der Steuer wird von der Handelsbranche abgelehnt. Renata Juszkiewicz, Präsidentin der Polnischen Handels- und Vertriebsorganisation (Polskiej Organizacji Handlu i Dystrybucji, POHiD), sagte, dass eine weitere Steuer für den Handel eine Belastung wäre, die diese Branche nicht tragen könnte.