Die von der Regierung angekündigte Werbesteuer wird nicht nur Medien, sondern auch Supermärkte betreffen, da diese Werbezeitschriften herausgeben.
Die neue Werbesteuer kann nicht nur Radio- und Fernsehsender, Presseverlage und Unternehmen, die Werbung auf Plakatwänden anbieten, betreffen. Dies geht eindeutig aus dem Inhalt des Gesetzentwurfs hervor, wonach die neue Steuer nicht nur die Einnahmen aus der Werbung in traditionellen Informationszeitungen und auf Plakatwänden umfassen würde. Auch Supermärkte, die ihre eigenen Werbezeitschriften herausgeben, müssten diese Steuer bezahlen. Diese Zeitschriften erfüllen die Definition von Presse aus dem Pressegesetz, da sie mehr als einmal im Jahr erscheinen. In der Regel zahlen die Anbieter bestimmter Waren dafür, dass sie dort bestimmte Anzeigen schalten, und der Supermarkt erzielt dadurch Einnahmen. Wenn der Betrag 15 Mio. PLN jährlich übersteigt, zahlt der Verleger 2 % oder 6 % Steuer.