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17.032021

EuGH: Handelssteuer mit EU-Recht vereinbar

Die in Polen eingeführte Einzelhandelssteuer verstößt nicht gegen EU-Recht im Bereich der staatlichen Beihilfen urteilte heute der Gerichtshof der Europäischen Union. Die neue Steuer ist in Polen seit Anfang 2021 in Kraft. Zuvor war sie mehrere Jahre „in der Schwebe“, während die polnische Regierung darauf wartete, dass der Fall vom EuGH entschieden wird.

Die polnische Regierung hat bereits im Januar damit begonnen, die Handelssteuer zu erheben, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch nicht sicher war, ob die neue Abgabe vom EuGH bestätigt werden würde. Man entschied sich schließlich für die Einführung und begründete dies mit dem Urteil des Gerichts Erster Instanz der Europäischen Union, das 2019 in einem Streit mit der Europäischen Kommission Polen Recht gab. Die Einnahmen aus der Handelssteuer wurden von der Regierung im Haushalt 2021 auf rund 1,5 Mrd. PLN veranschlagt.

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