Am 13. Juli 20023 hat der Sejm das Gesetz zur Einführung eines Kautionssystems verabschiedet. 433 Abgeordnete stimmten für die Einführung, 8 dagegen und 6 enthielten sich. Das Kautionssystem wird am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Es wird für Einzelhandelsgeschäfte mit einer Fläche von mehr als 200 m2 gelten. Kleinere Geschäfte können sich dem System freiwillig anschließen. Das Pfand wird auf Einweg-Plastikflaschen bis zu 3 Litern, auf wiederverwendbare Glasflaschen bis zu 1,5 Litern und auf Metalldosen bis zu 1 Liter erhoben. Nach der Verordnung vom April soll es 50 Groschen betragen. Es wird möglich sein, die Verpackungen zurückzugeben, ohne eine Quittung vorlegen zu müssen. Die Unternehmer, die Getränke in Verpackungen auf den Markt bringen, sind für die Einrichtung des Pfandsystems verantwortlich. Sie benennen die Stelle, die für den Betrieb des Systems zuständig sein wird. Händler, die das System nicht einführen oder die geforderte Selektivität nicht erfüllen, müssen eine Produktabgabe entrichten.