Gemäß einem Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung muss ab dem 18. April dieses Jahres auf dem in Polen verkauften Honig das Herkunftsland angegeben werden, was die allgemeine Angabe „Honigmischung mit Ursprung in/außerhalb der EU“ ersetzen wird. Die Änderungen auf dem Etikett werden etwa 70 % der in polnischen Geschäften erhältlichen Produkte betreffen. Dies entspricht dem Anteil der Mischungen an der Gesamtmenge des im Einzelhandel verkauften Honigs. Ziel der Änderungen ist es, den Verbrauchern umfassendere Informationen zur Verfügung zu stellen, die, wie die Polnische Honigkammer betont, ihre Einstellungen und Käufe beeinflussen können. Im Frühjahr 2023 begann die Europäische Kommission mit den Arbeiten an Änderungen der EU-Handelsnormen für die so genannten Frühstücksrichtlinien, darunter die Richtlinie 2001/110/EG, die seit mehr als 20 Jahren in Kraft ist und die Handelsqualität des in der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten in Verkehr gebrachten Honigs definiert. Die wichtigsten darin festgelegten Änderungen betreffen – ähnlich wie in Polen – die Verpflichtung zur Kennzeichnung des Honigs mit dem Herkunftsland und die Einführung eines EU-Systems zur Rückverfolgbarkeit von Honig. Przemysław Rujna betont, dass diese Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der polnischen Regelungen und der EU-Verordnung dazu führen wird, dass die polnischen Verbraucher noch eine Zeit lang „Honigmischungen“ in den Regalen finden werden, die nach EU-Vorgaben, und nicht nach polnischen Vorschriften, gekennzeichnet sind. Daraus wird man aber direkt ablesen können, dass das Produkt nicht von polnischen, sondern von ausländischen Erzeugern stammt. Deshalb betont die Polnische Honigkammer, dass es für die polnischen Verbraucher wichtig ist, Honig von einheimischen Unternehmen zu erkennen und zu wählen, weil sie auf diese Weise die Position Polens auf dem internationalen Handelsmarkt für diesen Rohstoff unterstützen.